Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
- Nachfolgendes Geschäftsverhältnis wird zwischen Ihnen und RolArt Fotografie, Roland Forberger, Körnerstraße 26, 76135 Karlsruhe, nachfolgend als RolArt.de bezeichnet, geschlossen.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RolArt.de gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von RolArt.de. Die Lieferungen und Leistungen von RolArt.de erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird ein Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
- Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn RolArt.de den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluß des Geschäfts zugestimmt hat, dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen aller Art.
- Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
2 Auftragsannahme
- Die Angebote von RolArt.de sind freibleibend. Bestellungen unseres Kunden sind verbindliche Angebote. RolArt.de kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von zehn Werktagen annehmen.
- RolArt.de ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner von RolArt.de eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
3 Lieferfristen
- Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich, die RolArt.de übernimmt hierfür keine Gewähr. Lieferfristen können jedoch zwischen RolArt.de und ihrem Vertragspartner verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrags als unmöglich erweist, ist RolArt.de darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner RolArt.de schadenersatzpflichtig machen kann. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sofern die Ware das Werk/Lager von RolArt.de verlassen hat oder bei Versand die Versendungsbereitschaft der Ware gemeldet ist.
- Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist besteht nur, wenn eine Nachfrist von mindestens acht Werktagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen – gleich in welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4 Versendung
- Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich RolArt.de vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch RolArt.de für den Transport zwangsversichert. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten.
- Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe an den Frachtführer auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.
5 Preise und Zahlung
- Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Bestellung gültige Listenpreis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Er ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Der Vertragspartner von RolArt.de verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf diese Forderung in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, mindestens jedoch 6 Prozent p.a.. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, sofern sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind, Zahlungseingang bei RolArt.de ist maßgebend.
- Der Vertragspartner von RolArt.de darf nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von RolArt.de schriftlich anerkannt oder vor Gerichten in Ländern der EU rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
- RolArt.de ist berechtigt bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluß die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von RolArt.de zu berechnen.
- Im Falle des Factoring sind sämtliche Zahlungen nach Bekanntgabe der Abtretung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Factoringgesellschaft zu leisten, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.
6 Eigentumsvorbehalt
- RolArt.de behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber unserem Vertragspartner in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
- Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist RolArt.de berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes durch RolArt.de liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass ein gelieferter Gegenstand von RolArt.de gepfändet wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt, in der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergewöhnlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall, dies gilt auch für Vollstreckungskosten, die mit einer Klage nach § 771 ZPO im Zusammenhang stehen.
- Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Forderung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
- Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen; er tritt RolArt.de jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist, RolArt.de nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. RolArt.de verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann RolArt.de verlangen, dass der Käufer an RolArt.de die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Gegenstände durch den Käufer wird für RolArt.de vorgenommen. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt RolArt.de das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt übrigens das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
- Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, von RolArt.de nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt RolArt.de das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer RolArt.de anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für RolArt.de.
- RolArt.de verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherungsgüter bzw. sicherungshalber abgetretener Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, eine Deckungsgrenze von mindestens 120% erreichen.
7 Gewährleistung
- Die Angaben von RolArt.de zum Liefer-/Leistungsgegenstand in Katalogen, Prospekten, Preislisten oder ähnliches stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherung von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
- Der Vertragspartner hat bei einer Lieferung die Ware nach Empfang unverzüglich sorgfältig zu prüfen und zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei RolArt.de gerügt werden, andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware an den Vertragspartner. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, das Defektteil an RolArt.de zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer (soweit vorhanden) und einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, mit dem die Ware geliefert wurde, beizufügen. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen. Wird zwischen den Parteien ein Gewährleistungsabschlag auf den Kaufpreis vereinbart, ist jede Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Über die Gewährleistung hinausgehende Garantieansprüche sind an den jeweiligen Hersteller direkt zu richten. Gegen Kostenersatz übernimmt RolArt.de die Abwicklung.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache bei Rücklieferung an RolArt.de aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts, Wandlung oder ähnlicher Gestaltungsrechte trägt der Rücksender, der Rücktritt wird durch den zufälligen Untergang ausgeschlossen.
- Die Gewährleistungspflicht von RolArt.de beschränkt sich auf maximal drei Nachbesserungen der entsprechenden Ware. Bei der dritten fehlgeschlagenen Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränktes Rücktritts- (Wandlungs-) recht oder Minderungsrecht zu. Die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bei Rücksendung von Waren aufgrund berechtigter Mängelrügen übernimmt RolArt.de. Händler müssen die Transportkosten zur RolArt.de selbst zahlen. Etwaige von RolArt.de ersetzten Teile werden Eigentum von RolArt.de.
- Bei dem Erwerb gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
- Sofern RolArt.de zurückgesandte Waren annimmt, für die sie nicht Gewährleistungs- oder Garantiepflichtig ist und dem Kunden eine Gutschrift erteilt, ist RolArt.de berechtigt, für die Erstellung der Gutschrift einen Betrag in Höhe von € 10,00 zu berechnen.
8 Haftung
RolArt.de haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen sie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend haftet, in diesem Umfang haftet RolArt.de auch für Schäden durch Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet RolArt.de für das Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert worden sind, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig verschuldetem Verzug oder Unmöglichkeit oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldetem Teilverzug oder Teilunmöglichkeit. Für das Fehlen von Eigenschaften, die zugesichert worden sind, haftet RolArt.de nur, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Schäden, die nicht an von RolArt.de gelieferten Produkten selbst entstanden sind, zu sichern. Für die Datenverrichtung haftet RolArt.de im Fall von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RolArt.de nur für solche Schäden, deren Eintritt RolArt.de bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnte. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Karlsruhe, Gerichtsstand ist ebenfalls Karlsruhe oder der Sitz der Factoringgesellschaft, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist.
10 Datenschutz
Alle Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung, oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, geben wir die Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter. Die vollständige oder teilweise Datenweitergabe erfolgt, soweit erforderlich oder zweckmäßig, insbesondere an unsere Steuerberater und Bankinstitute.
11 Schlußbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbestimmungen wirksam.
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